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HF / Frequenzfilter FF6E / Mietzeit 7 Tage

HF / Frequenzfilter FF6E / Mietzeit 7 Tage  

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99,90 EUR

inklusiv 19 % USt zuzüglich Versandkosten


Gewicht: 1,00 KG

Lieferzeit: 1 Arbeitstag, zuzüglich Paketlaufzeit

14,27 EUR pro Tag


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Mietgerät für 7 Tage zur Analyse der wichtigsten Funkdienste einfach per Wahlschalter. Empfohlen für: HFE35C, HF59B, HFE59B.

  • Sehr gute Selektion der gewählten Funkdienste (typische Unterdrückung unerwünschter Frequenzen: 50 - 60 dB).
  • Wird zwischen Antennenkabel und Antenneneingang des Messgerätes geschaltet (benutzerseitig durchführbar).
  • Kaskadierbar mit allen Verstärkern und Dämpfungsgliedern.
  • Erlaubt auch eine breitbandige Messung ohne zusätzliche Durchgangsdämpfung, so dass der Filter am Gerät verbleiben kann.


Technische Daten:

  • Frequenzbereich: (Hier: Filterpositionen) Allpass / Tiefpass 1.100 MHz / Hochpass 1.100 MHz / GSM900 / GSM1800 / DECT / UMTS / WLAN / TETRA-BOS / DVB-T.
  • Genauigkeit: Typische Unterdrückung unerwünschter Frequenzen: > 50-60 dB, GSM1800 Vs. DECT praktisch 20-30 dB.
  • Stromversorgung: 9V Alkalimangan Batterie.
  • Lieferumfang: Frequenzfilter, RG58-Koaxialkabel, Aufdrehhilfe, Bedienungsanleitung.

Weitere Produktdetails finden Sie in unserem Produktkatalog
Das Produkthandbuch finden Sie hier: Handbuch FF3 / FF6E




Unsere Mietbedingungen:

1. YSHIELD Abschirmtechnik, Christian Danner, Am Schulplatz 2, 94099 Ruhstorf, Deutschland, (Vermieter) und der Mieter schließen hiermit folgenden Mietvertrag über die Anmietung von einem Frequenzfilter (Mietsache).

2. Vertragsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.

3. Überlassung: Der Mieter erhält die Mietsache zum Mietbeginn per Paketdienst kostenfrei zugeschickt. Der Mieter erhält zum Mietbeginn eine funktionsfähige und auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfte Mietsache.

4. Mietzeit: Die Mietzeit beträgt 7 Tage. Der Mieter haftet während der Mietzeit für jeden Verlust, Beschädigung und Zerstörung der Mietsache. Er ist nicht berechtigt, Änderungen, Justierungen oder Reparaturen vorzunehmen. Im Falle eines Mangels hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder Zerstörung der Mietsache haftet der Mieter für die Reparaturkosten oder bei Neuanschaffung für den Neupreis der Mietsache.

5. Rücksendung: Der Mieter hat die Mietsache sofort nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurückzuschicken. Die Kosten und das Risiko für den Rückversand trägt der Mieter! Der Rückversand hat als versichertes Paket frei Haus zu erfolgen, in Österreich per Post an eine österreichische Rücksendeadresse. Für jeden Tag verspätete Absendung nach Ablauf der Mietzeit, hat der Mieter 10 % des Mietpreises zu zahlen.

6. Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so behalten alle übrigen ihre Wirksamkeit.


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