HF+NF / Messgerätekoffer MK15 / Mietzeit 7 Tage
49,90 EUR
inklusiv 19 % USt zuzüglich Versandkosten
Gewicht: 2,00 KG
Lieferzeit: 1 Arbeitstag, zuzüglich Paketlaufzeit
7,13 EUR pro Tag
Günstiger gesehen? Klicken Sie hier!
Dieser Messkoffer mit 2 Messgeräten im Wert von EUR 454,20 deckt fast alle Messbelange ab! Zur einfachen Bewertung der Belastungssituation, zur Festlegung geeigneter Sanierungsmaßnahmen und zur Kontrolle von deren Wirksamkeit. Einfach bedienbare Geräte für technische Laien.
Wenn Sie im Anschluss an die Messung Abschirmprodukte von uns kaufen, können Sie diesen Koffer noch 2 weitere Wochen kostenlos behalten. So können Sie sich selbst von der Wirksamkeit unserer Produkte überzeugen und Ihre Abschirmung überprüfen!
- HF-Messgerät HF35C (Messbereich: 0,1 μW/m² bis 1.999 μW/m², Frequenzbereich von 800 MHz bis 2.500 MHz).
- NF-Messgerät ME3030B (Messbereich von 1 nT/Vm bis 2000 nT/Vm, Frequenzbereich von 16 Hz bis 2 kHz).
- Lieferumfang: Messgeräte im stabilen Koffer, Alkalimanganbatterien, ausführliche Bedienungsanleitungen (deutsch), neutrale Hintergrundinformationen zum Thema „Elektrosmog“. Mitgeliefert wird auch ein 70 x 70 cm großes Stück eines Abschirmstoffes, damit läßt sich durch richtungsabhängiges Abdecken der Antenne eine eventuelle nötige Hochfrequenz-Abschirmmaßnahme simulieren und besser planen.
Das Produkthandbuch finden Sie hier: Handbuch HF35C
Das Produkthandbuch finden Sie hier: Handbuch ME3030B
Unsere Mietbedingungen:
1. YSHIELD Abschirmtechnik, Christian Danner, Am Schulplatz 2, 94099 Ruhstorf, Deutschland, (Vermieter) und der Mieter schließen hiermit folgenden Mietvertrag über die Anmietung von Messgeräten (Mietsache).
2. Vertragsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.
3. Überlassung: Der Mieter erhält die Mietsache zum Mietbeginn per Paketdienst kostenfrei zugeschickt. Der Mieter erhält zum Mietbeginn eine funktionsfähige und auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfte Mietsache.
4. Mietzeit: Die Mietzeit beträgt 7 Tage. Der Mieter haftet während der Mietzeit für jeden Verlust, Beschädigung und Zerstörung der Mietsache. Er ist nicht berechtigt, Änderungen, Justierungen oder Reparaturen vorzunehmen. Im Falle eines Mangels hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder Zerstörung der Mietsache haftet der Mieter für die Reparaturkosten oder bei Neuanschaffung für den Neupreis der Mietsache.
5. Rücksendung: Der Mieter hat die Mietsache sofort nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurückzuschicken. Die Kosten und das Risiko für den Rückversand trägt der Mieter! Der Rückversand hat als versichertes Paket frei Haus zu erfolgen, in Österreich per Post an eine österreichische Rücksendeadresse. Für jeden Tag verspätete Absendung nach Ablauf der Mietzeit, hat der Mieter 10 % des Mietpreises zu zahlen.
6. Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so behalten alle übrigen ihre Wirksamkeit.
